Immer mehr Menschen entdecken den Reiz des Wohnens in ungewöhnlichen Gebäuden, zum Beispiel in einer ehemaligen Fabrikhalle, einem leerstehenden Schleusenhaus oder einer alten Scheune. Die Umnutzung bestehender Gebäude liegt voll im Trend, ebenso wie das Wohnen und Arbeiten unter einem Dach. Dank moderner Kommunikationstechniken spielt es in vielen Berufen heutzutage keine Rolle mehr, wo gearbeitet wird. Bei entsprechender Planung können Sie sich vielleicht die Miete für Ihr Büro oder den Anfahrtsweg zu Ihrem Arbeitsplatz sparen. Bei der Um- nutzung bestehender Gebäude kann ein Architekt oder Innenarchitekt mit wertvollen Tipps und seinem ganzen Erfahrungsschatz eine große Hilfe sein. Er wird das Raumkonzept perfekt an Ihre Lebensabläufe und Bedürfnisse anpassen.
[ 1 ] Altbau, Umbau, Anbau oder Denkmal?
[ 2 ] Eigentumswohnung, Einfamilienhaus, Doppelhaus, Mehrfamilienhaus oder Reihenhaus?
[ 3 ] Eigennutzung oder Vermietung bzw. Teilvermietung oder Baugruppe?
[ 4 ] Wohnen und Arbeiten unter einem Dach? Alleine, als Paar, als Familie oder in Wohngruppen?
[ 5 ] Garten, Terrasse und/oder Balkon?
[ 6 ] Welcher Energiestandard: Effizienzhaus, Passivhaus, Energiegewinnhaus?
[ 7 ] Bevorzugte Materialien: Stein, Beton, Holz, Metall, Glas?
[ 1 ] Wie viele Zimmer müssen es mindestens sein?
[ 2 ] Bevorzugen Sie geschlossene Einzelräume oder den offenen Grundriss, bei dem verschiedene Wohnbereiche ineinander übergehen?
[ 3 ] Wollen Sie die Funktionen der Räume festlegen oder stellen Sie sich eine flexible Nutzung vor?
[ 4 ] Wollen Sie viele Möbel stellen? Soll der notwendige Schrankraum eingebaut werden? Benötigen Sie viel Wandfläche, z. B. für Bilder?
[ 5 ] Kochen Sie lieber alleine in der Koch- küche, favorisieren Sie die Wohnküche oder möchten Sie in der offenen Küche mit der Familie oder Gästen zusammen sein?
[ 6 ] Wie soll die Ausstattung Ihres Bades sein? Dusche/Wanne/Whirlpool, WC, Bidet, Urinal, integrierter Waschtisch oder Einzel- becken? Bevorzugen Sie eine getrennte Toilette, ein separates Duschbad?
[ 7 ] Haben Sie gerne und häufig Besuch? Dann benötigen Sie unter Umständen ein Gästezimmer, eine Diele mit großer Garderobe und ein Gäste-WC.
[ 8 ] Haben Sie spezielle Wünsche, z. B. Wintergarten, Hauswirtschaftsraum oder Sauna, Whirlpool??
[ 9 ] Haben Sie Hobbys, die Stauraum (für Ski, Fahrrad, etc.) oder einen Hobbyraum erfordern?
[ 10 ] Wird sich Ihre Lebenssituation in absehbarer Zeit ändern? Wie wollen Sie Ihr Domizil nutzen, wenn die Kinder aus dem Haus sind, die Wohnung vielleicht viel zu groß wird? Bedenken Sie, dass Ihr Haus dauerhaft nutzbar bleiben soll, auch wenn sich körperliche Einschränkungen oder Behinde- rungen einstellen.
Da die EnEV eine große Vielzahl von Gebäudearten und Bauaufgaben umfasst, ist es notwendig individuell zu prüfen, ob und welche Teile der Bestimmungen auf das eigene Vorhaben zutreffen. So ist zum Beispiel die oftmals geäußerte Meinung, dass der geforderte Wärmeschutz unbedingt einzuhalten ist, nicht richtig.
Im §24 (2) räumt die EnEv ausdrücklich die Möglichkeit ein, dass „soweit die Ziele dieser Ver- ordnung [Einsparung von Heizenergie] durch andere als in dieser Verordnung vorgesehene Maßnahmen [...] erreicht werden, [...] Behörden auf Antrag Ausnahmen“ zulassen. Die EnEV schließt somit individuell angepasste Lösungsansätze zur energetischen Sanierung nicht aus.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Wirtschaftlichkeit. Ist eine energetische Sanierung nicht wirtschaftlich, nur mit unangemessenem Aufwand auszuführen oder liegt eine unbillige Härte vor, so wird gemäß § 25 eine Befreiung auf Antrag erteilt. Weiterhin kann gemäß § 24 (1) „[...] bei Baudenkmälern oder sonstiger erhaltenswerter Bausubstanz [...] von den Anforderungen der EnEV abgewichen werden.“
Wichtig ist, das eigene Gebäude individuell zu betrachten. Die Maßnahmen zur energetischen Sanie- rung müssen auf das vorhandene Gebäude abgestimmt werden. Generell ist die EnEV nur dann anzuwenden, wenn die Maßnahmen wirtschaftlich und zumutbar sind.
Die EnEV sieht in § 16 (4) vor, dass für Kulturdenkmäler keine Pflicht zur Erstellung von Energieaus- weisen besteht. Weiterhin legt sie in § 24 (1) fest, dass: „Soweit bei Baudenkmälern und sonstiger besonderer erhaltenswerter Bausubstanz die Erfüllung dieser Verordnung die Substanz bzw. das Erscheinungsbild beeinträchtigen oder andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen, kann von den Anforderungen abgewichen werden.“